In unserer Gesellschaft ist der Bedarf an Bezugspersonen, die qualifizierte und professionelle Hilfe geben können, immer dringlicher geworden. Familiäre Auflösungserscheinungen durch Trennung, Alkoholprobleme und Arbeitslosigkeit führen zu einem Wegbrechen sozialer Beziehungsgefüge.
Diese Situation spiegelt sich in unserer Schulform wieder und findet noch, mit dem hohen Ausländeranteil (40%), eine Steigerung.
Die Schulsozialarbeit ist ein Teil der Schule und unterstützt durch ihre Bemühungen den Erziehungsauftrag der Schule.
Sie hilft Schülern, Eltern und Lehrern bei aktuellen Problemen im Bereich der Erziehungs-
Eine tragende Säule ist ein gut funktionierendes Netzwerk aus unterschiedlichen Zusammenhängen, (Institutionen, Familie, Freundeskreis etc.) dass bei auftretenden Problemen von mehreren Seiten greift und dem Schüler, der Schülerin hilft, die Probleme zu erkennen, mit ihnen umzugehen und diese zu lösen, mit dem Ziel neuen Problemen vorzubeugen.
Gerade unserer Schulform setzt voraus, dass kognitives, soziales und emotionales Lernen gleichrangig betrachtet wird.
Die Schüler und Schülerinnen müssen mit ihren unterschiedlichen Persönlichkeiten und ihrer unterschiedlichen Herkunft betrachtet und angenommen werden.
So kann Schulsozialarbeit konstruktive Prozesse in Gang setzen und Änderungen bewirken. Doch das braucht viel Zeit und die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Zusammengefasst:
Arbeitsschwerpunkte:
Berufsorientierung in der Oberstufe:
1. Berufsberatungsgespräche mit dem Arbeitsamt
2. Beratungstätigkeiten:
3. Soziale Gruppenarbeit:
4. Organisation und Teilnahme von pädagogisch relevanten Maßnahmen:
5. Organisation und Verwaltungsarbeit:
6. Zusammenarbeit mit inner-
Tragendes Prinzip aller Maßnahmen und Angebote im Rahmen der Schulsozialarbeit ist die freiwillige Inanspruchnahme und eine vertrauensvolle Beziehung des Sozialpädagogen/ -
Der Schulsozialarbeiter ist in der glücklichen Situation, keine Noten vergeben zu müssen, was einen gewissen Spannungsabbau zur Folge hat.
Dieses Vertrauensverhältnis bedarf einer langen Vorlaufzeit, die in der Unterstufe im Idealfall ihre Wurzeln hat und den Schüler im Verlauf seiner weiteren Schullaufbahn begleitet.
Die Schweigepflicht der Sozialpädagogen/-
Die Einzelfallhilfe setzt grundsätzlich einen entsprechenden Wunsch oder Auftag von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrern oder außerschulischen Partnern voraus.
Die Arbeit der Schulsozialpädagogen/ -
Ihre besonderen Begabungen und Interessen sollen gerade in unserer Schulform besondere Berücksichtigung finden und individuell gefördert werden.
Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten sollen in einem Prozess, in dem alle Beteiligten involviert sind, aufgedeckt werden. Eine Ursachenanalyse und entsprechende Lern und Förderprogramme in Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Institutionen sollen zur sozialen Eigenverantwortung und zur Überwindung von Benachteiligung führen.
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